OK, hier scheint ja ein richtiger Wettstreit um die krassesten Hater-Kommentare ausgebrochen zu sein, wobei Herbst in der Seele gerade mit einer Morddrohung in Führung gegangen ist. Aber zum Glück ist uns heute ein neuer Wettbewerbsbeitrag ins Haus geflattert, mit dem wir wohl auf einen guten zweiten Platz hoffen dürfen: ![]()

PS: Wie kriegt man eigentlich so ’nen schönen „Zeitungs“-Ausschnitt hin? Gibt’s dafür ein Programm?

Im formidablen kostenlosen Blogprogramm BlogDesk gibt’s dafür eine Funktion. Beim Einfügen einer Grafik das Menü „Rahmen“ wählen.
das ist ja noch ‚netter‘ als auf den hass-seiten fundamental-christlicher internet-aktivisten zu landen (was auch nicht glücklich macht…)
Hm, soso. Ich würde, wie schon im Fall von „Bushido“ oder „G-Hot“ Strafanzeige erstatten.
Begründungen:
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften
(§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26)
bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den
Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2
ist anzuwenden.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Oh bitte, wenn ich wegen sowas zur Polizei rennen würde, hätte ich viel zu tun …
lysis, du musst nicht zur polizei „rennen“, das geht viel einfacher:
https://www.berlin.de/polizei/internetwache/index.php
So habe ich die beiden Strafanzeigen gegen Bushido vor zwei Jahren und die letzte vor drei wochen gegen G-Hot erstattet….
ja, gegen rapper bringt das was, weil das öffentliche figuren sind. ansonsten kann mir die polizei gestohlen bleiben — jedenfalls solang ich mich persönlich nicht bedroht fühle. man muss nicht alles über den staat regeln, der über 50.000 Schwule in den Knast geschickt und diesem typen seine heterosexuelle herrenmenschen- moral doch überhaupt erst beigebracht hat …
[quote comment=“1942″]ja, gegen rapper bringt das was, weil das öffentliche figuren sind. ansonsten kann mir die polizei gestohlen bleiben — jedenfalls solang ich mich persönlich nicht bedroht fühle. man muss nicht alles über den staat regeln, der über 50.000 Schwule in den Knast geschickt und diesem typen seine heterosexuelle herrenmenschen-moral doch überhaupt erst beigebracht hat …[/quote]
Das ist richtig. Vorallem hat dieser Staat es bis heute nicht für nötig gehalten, seine Menschenrechtsverletzenden Urteile aufzuheben bzw. die wenigen, noch lebenden Opfer zu entschädigen.
@ lysis
Kennst du diesen Dreck?
Nein, aber ich denke, das spricht für sich selbst.
In der Tat! Es ist kaum zu glauben, was für ein ekelerregender Abschaum sich mittlerweile in dieser Szene tummelt. Übrigens auch bei blogsport>!
Die Gewaltfantasien beschränken sich übrigens nicht auf deren Lieblings-Hassobjekt:
„ich zitiere nur zu gern:“[…] denen sollte man nicht auf die füße treten, sondern ins gesicht!“ (Morgenthau)
Und bei denen handelt es sich zweifelsfrei nicht um „Islamisten“, sondern um missliebige Antifas (hier offenbar antfa [f])
ähämm…was is mit mir?!